Aktuelle Informationen zur COVID-19-Impfung

Alle Personen über 18 Jahren sollen über eine Basisimmunität gegen das SARS-CoV-2 verfügen. Eine Basisimmunität ist dann erreicht, wenn mindestens drei Antigenkontakte (Impfung oder Infektion) stattgefunden haben. Zum bestmöglichen Aufbau dieser Basisimmunität sind zwei bis drei Antigenkontakte als Impfung empfehlenswert.

Zukünftig sollen gewisse Personengruppen weitere Auffrischungsimpfungen – in der Regel im Mindestabstand von 12 Monaten zur letzten bekannten Antigenexposition – erhalten. Vorzugsweise sollte die Impfung im Herbst durchgeführt werden. Betroffen sind folgende Personengruppen:

  • Menschen im Alter über 60 Jahren
  • Personen ab dem Alter von sechs Monaten mit einer Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19 Verlauf einhergeht
  • Personen jeden Alters mit erhöhtem arbeitsbedingten Infektionsrisiko in medizinischer und pflegender Versorgung mit direktem Patienten-, Bewohner- oder Familienangehörigenkontakt
  • Enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch COVID-19 Impfungen vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann

Gesunden erwachsenen Menschen unter 60 sowie Schwangeren wird aktuell keine Auffrischungsimpfung empfohlen. Aufgrund der inzwischen überwiegend milden Verläufe und geringer Hospitalisierungsinzidenz bei Säuglingen, (Klein-)Kindern und Jugendlichen wird die Herstellung der Grundimmunisierung oder eine Auffrischungsimpfung für nicht notwendig befunden.

Zu den Grundkrankheiten mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf gehören zum Beispiel folgende:

  • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z.B.: chronische obstruktive Lungenerkrankung COPD)
  • Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselkrankheiten
  • Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS), wie z.B. chronische neurologische Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische oder cerebrovaskuläre Erkrankungen
  • Trisomie 21
  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z.B.: HIV-Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie)
  • Aktive neuroplastische Krankheiten

Bei immundefizienten Personen mit einer relevanten Einschränkung der Immunantwort (z.B. nach Organ- oder Stammzelltransplantation) können zusätzlich, zu den bei Immungesunden empfohlenen drei Antigenkontakten, mehrere sinnvoll sein. So ist hier die Empfehlung zum Erreichen der Basisimmunität eine weitere Impfdosis in einem Mindestabstand von vier Wochen zu verabreichen, je nach ärztlicher Einschätzung.

Eine sogenannte Titerbestimmung (Maß für die Immunität des Körpers gegen eine bestimmte Krankheit) wird von der STIKO (Ständige Impfkommission) aktuell nicht für sinnvoll befunden. Grund dafür ist, dass bislang kein einheitliches serologisches Korrelat zur Prüfung des Impferfolg definiert ist. Daher existiert bisher auch kein Schwellenwert, ab dem eine Immunität bei der SARS-CoV-2 Impfung angenommen werden kann. Außerdem wird unabhängig des Vorhandenseins von Antikörpern nach der Impfung eine zelluläre Immunität aufgebaut.

Weitere Informationen:

>> Fragen und Antworten zur Covid-19-Schutzimpfung (Bundesgesundheitsministerium)

 

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