Jetzt Kassenleistung: Impfung gegen Gürtelrose-Zoster

Verhinderung der postherpetischen Neuralgie – die Impfung gegen Gürtelrose Zoster ist seit Mai 2019 eine Leistung, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.

Seit Dezember 2018 empfiehlt die ständige Impfkommission (STIKO) allen Personen ab 60 Jahren die Impfung mit dem Totimpfstoff Shingrix. Er gilt als sehr wirksam. Noch 4 Jahre nach der Impfung liegt die Wirksamkeit bei den über 70jährigen bei 87,9 %. Es gibt keine Hinweise für schwere Nebenwirkungen, lediglich 0,3 % der Probanden berichteten über lokale Nebenwirkungen wie Schmerzen an der Injektionsstelle.

Bei Personen mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko wie Diabetes, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, obstruktiven Lungenerkrankungen, Asthma, chronischen Nierenerkrankungen, Rheuma, Lupus erythematodes sowie angeborener oder erworbener Immunschwäche (einschließlich HIV) wird die Impfung bereits ab dem 50. Lebensjahr empfohlen.

Die Impfung wird zweimal im Abstand von 2 – 6 Monaten durchgeführt. Der Totimpfstoff Shingrix kann auch Personen verabreicht werden, die bereits eine Gürtelrose ( Herpes Zoster) hatten. Gegen die Spätfolgen einer durchgemachten Impfung ist er allerdings nicht wirksam. Zur Notwendigkeit einer späteren Auffrischung liegen noch keine Studiendaten vor.

Bleiben Sie gesund!

Ihre Dr. Birgit Rimkus

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